Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erhält pro Einrichtung Erkenntnisse zur Einschätzung der sprachlichen Entwicklung 2,5- und 4,5-jähriger Kinder. Diese sprachrelevanten Daten werden in aggregierter und vollanonymisierter Form weitergeleitet. Eine Rückführung auf das einzelne Kind ist, wie bisher bei der QuaSta, nicht möglich.
Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage von § 55 SchulG sowie § 5a KitaFöG.
Das bisher analoge Verfahren der Übermittlung wird zukünftig über eine webbasierte Anwendung erfolgen.
Die Übertragung der Ergebnisse und alle dazu relevanten Informationen sind Bestandteil der BeoKiz-Schulungen.