Die Meilensteinliste dient in erster Linie den pädagogischen Fachkräften zum Einschätzen des Entwicklungstandes des Kindes und daran anknüpfend zur Anregung von Bildungsprozessen. Sie kann (zusätzlich zum Portfolio) als Grundlage für Elterngespräche genutzt werden.
Die Meilensteinliste enthält personenbezogene Daten des Kindes. Eltern haben als gesetzliche Vertreter das Recht, Einblick in alle über ihr Kind gespeicherten Daten zu erhalten und diese in Kopie zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Kita ist daher verpflichtet, die Daten in transparenter Weise bereitzustellen.